müssen unbedingt beachtet werden, da sonst der Versicherungsschutz am Arbeitsplatz erlöschen kann.
Wir beraten Sie gerne.
Um Sie mit einer Orthopädischen-Einlage für Ihre Sicherheitsschuhe versorgen zu können, benötigen wir immer die Sicherheitsschuhe um eine Baumustergeprüfte Einlage herstellen zu können, damit Ihr Versicherungsschutz nicht erlischt und die DIN Normen eingehalten werden können.
Sämtliche Veränderungen an einem Sicherheitsschuh müssen separat Baumustergeprüft werden. Dazu Zählen außer der Fußbettung auch die Schuhzurichtungen am Sicherheitsschuh. Es werden nur die geprüften und freigegebenen Materialien und Hilfsstoffe verwendet welche vom jeweiligen Hersteller vorgegeben sind.
Auch die entsprechenden Antistatischen Messungen ( so genannte ESD Prüfung) mit Prüfzertifikat werden bei uns im Hause durchgeführt. In Sicherheitsschuhen erlischt automatisch die Baumusterprüfung, wenn die Einlage nicht einer DIN – Norm entspricht.
Seit Januar 2007 dürfen gemäß der berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 191 (Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) für die Benutzung von Fußschutz keine anderen Schuheinlagen als die vom Schuhhersteller angebotenen Schuheinlagen verwendet werden.
Diese Verordnung soll verhindern, dass andere Schuheinlagen, als die vom Schuhhersteller geprüften Schuheinlagen, in den Schuhen verwendet werden und hierdurch die Baumusterprüfung erlischt.
Die Normen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) sind eine Gewährleistung für Ihren Schutz bei der Arbeit.
Eine Verletzung der Norm BGR 191 geschieht, wenn Sie eine Fremdeinlage in Ihren jeweiligen Sicherheitsschuh einlegen.
Folglich kann die Zertifizierung erlöschen und somit auch Ihr Versicherungsschutz am Arbeitsplatz.